Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Privathaushalt
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Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Privathaushalt
I. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Begünstigte Leistungen
Steuerlich begünstigt sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in einem privaten Haushalt. Dazu gehören insbesondere:
Arbeiten an Wänden, Dach, Fassade und Garage
Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
Malerarbeiten
Reparatur, Wartung oder Erneuerung von Heizungs-, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
Modernisierung von Bad und Einbauküche
Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten
Garten- und Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
Hausanschlüsse (z. B. Strom, Wasser oder Fernsehen)
Montage steuerbefreiter Photovoltaikanlagen
Nicht begünstigt
Neubaumaßnahmen bis zur Fertigstellung des Gebäudes
Reine Gutachten (z. B. Wertermittlung, Energieausweis oder Finanzierungsgutachten)
Maßnahmen, die bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder durch andere steuerliche Förderungen berücksichtigt werden
Höhe der Steuerermäßigung
20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (inkl. Umsatzsteuer)
Maximal 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr
Materialkosten sind nicht begünstigt und müssen in der Rechnung getrennt ausgewiesen sein.
Voraussetzungen
Rechnung des Handwerkers vorhanden
Unbare Zahlung (z. B. Überweisung, Lastschrift oder EC-Zahlung)
Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung.
Anspruchsberechtigte
Die Steuerermäßigung können Eigentümer und Mieter gleichermaßen beantragen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind begünstigt, sofern der jeweilige Kostenanteil nachgewiesen wird.
II. Steuerförderung für energetische Gebäudesanierung
Begünstigte Maßnahmen
Gefördert werden unter anderem:
Dämmung von Dach, Wänden und Geschossdecken
Austausch von Fenstern und Außentüren
Lüftungsanlagen
Wärmeschutzmaßnahmen
Erneuerung klimafreundlicher Heizungsanlagen
Optimierung bestehender Heizungen
Digitale Systeme zur Energieoptimierung
Kosten eines zugelassenen Energieberaters
Voraussetzungen
Das Gebäude ist mindestens 10 Jahre alt.
Die Immobilie wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Die Arbeiten werden von einem Fachunternehmen ausgeführt.
Rechnung, Fachunternehmerbescheinigung und unbare Zahlung liegen vor.
Eigenleistungen sind nicht begünstigt.
Höhe der Förderung
Insgesamt 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre
Förderfähige Kosten bis 200.000 € je Objekt
Maximale Steuerermäßigung: 40.000 € je Objekt
Kosten eines zertifizierten Energieberaters sind zu 50 % innerhalb des Höchstbetrags begünstigt.
Ausschluss der Förderung
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn:
dieselben Kosten bereits anderweitig steuerlich berücksichtigt werden,
öffentliche Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen für dieselbe Maßnahme in Anspruch genommen werden oder
bereits eine andere steuerliche Förderung für dieselben Aufwendungen genutzt wird.
Geltungszeitraum
Die Förderung gilt für energetische Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden.