Staatliche Förderung von Eigenheimen
Staatliche Förderungen können den Weg ins Eigenheim finanziell erleichtern. Je nach persönlicher Situation kommen unter anderem KfW-Förderkredite, Wohnungsbauprämie, Steuerermäßigungen für Handwerker und energetische Sanierungen sowie Wohn-Riester infrage. Die Voraussetzungen und Förderhöhen unterscheiden sich je nach Maßnahme und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Staatliche Förderung von Eigenheimen
Stand: 1. Januar 2026
Die staatliche Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum erfolgt insbesondere über KfW-Förderungen, Wohnungsbauprämie, Steuerermäßigungen und Wohn-Riester. Welche Förderung im Einzelfall möglich ist, hängt von den persönlichen und objektbezogenen Voraussetzungen ab.
1. KfW-Förderprogramme
Die KfW bietet verschiedene zinsgünstige Förderkredite für Neubau, Kauf und Sanierung von Immobilien.
Je nach Programm gelten unterschiedliche Voraussetzungen, z. B. hinsichtlich Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Selbstnutzung oder Familienstatus.
Die Beantragung erfolgt grundsätzlich über die finanzierende Bank.
2. Wohnungsbauprämie
Bausparbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden.
Einkommensgrenze: 35.000 € für Ledige / 70.000 € für Verheiratete zu versteuerndes Einkommen.
Förderfähiger Höchstbetrag: 700 € / 1.400 € jährlich.
Prämie: 10 %, somit maximal 70 € / 140 € pro Jahr.
3. Handwerkerleistungen
Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten können unter Voraussetzungen 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € jährlich, direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Neubaumaßnahmen sind grundsätzlich nicht begünstigt.
4. Steuerermäßigung für energetische Sanierung
Begünstigt sind u. a. Dämmung, Fenster, Türen, Lüftungs- und Heizungsanlagen, digitale Energiesysteme sowie bestimmte Heizungsoptimierungen und Energieberatung.
Das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme grundsätzlich älter als zehn Jahre sein und die Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Das Gebäude muss im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden; Vermietung schließt die Förderung grundsätzlich aus.
Eigenleistungen sind nicht begünstigt.
Erforderlich sind insbesondere eine ordnungsgemäße Rechnung und unbare Zahlung.
Steuerermäßigung insgesamt: 20 % von maximal 200.000 € förderfähigen Kosten = höchstens 40.000 € je Objekt, verteilt über drei Jahre.
Die Förderung gilt für entsprechende Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden.
5. Baudenkmale und Sanierungsgebiete
Bei selbstgenutzten Baudenkmalen bzw. Gebäuden in entsprechenden Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten können bestimmte Aufwendungen grundsätzlich über zehn Jahre mit jeweils 9 % steuerlich berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist insbesondere eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Behörde.
6. Wohn-Riester
Wohn-Riester ermöglicht die staatliche Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Förderfähig können insbesondere Anschaffung, Herstellung, Entschuldung sowie bestimmte barrierereduzierende oder energetische Maßnahmen sein.
Grundzulage: 175 € jährlich.
Kinderzulage: 185 € für vor 2008 geborene bzw. 300 € für ab 2008 geborene Kinder.
Für die volle Zulage sind grundsätzlich 4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 € abzüglich Zulagen, als Eigenbeitrag erforderlich.
Zusätzlich kann ein Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 € möglich sein.
7. Wichtiger Punkt bei Wohn-Riester: nachgelagerte Besteuerung
Geförderte Tilgungsleistungen und Zulagen werden im Wohnförderkonto erfasst und grundsätzlich jährlich mit 2 % fortgeschrieben.
Im Rentenalter wird das geförderte Kapital versteuert.
Möglich ist grundsätzlich eine laufende Besteuerung oder eine Einmalbesteuerung, bei der nur 70 % des Betrags steuerlich angesetzt werden.
8. Verkauf oder Vermietung bei Wohn-Riester
Eine vorübergehende Vermietung kann unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich sein, insbesondere wenn die Immobilie spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder selbst genutzt wird.
Beim Verkauf kann die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleiben, wenn das geförderte Kapital fristgerecht in einen neuen Riester-Vertrag oder wieder in selbstgenutztes Wohneigentum investiert wird.
Andernfalls kann eine Nachversteuerung bzw. Rückabwicklung der Förderung erforderlich werden.
Rechtlicher Hinweis: Die Zusammenfassung dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Förderbedingungen, Einkommensgrenzen und steuerliche Auswirkungen sollten vor einer konkreten Entscheidung anhand der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Vorschriften geprüft werden. Insbesondere bei KfW- und Wohn-Riester-Förderungen können programm- bzw. vertragsbezogene Voraussetzungen entscheidend sein.