Erbimmobilie Hanau
Ein geerbtes Haus bringt oft mehr Fragen als Antworten mit sich – und selten sind sich alle Beteiligten sofort einig. Wir sorgen für eine neutrale Grundlage und einen ruhigen Ablauf.
Wenn ein Elternhaus zum Nachlass gehört, treffen Trauer, Erinnerungen und wirtschaftliche Fragen aufeinander. Oft leben die Erben weit verstreut, haben unterschiedliche Vorstellungen und wenig Zeit. Ohne eine sachliche Grundlage entstehen genau daraus Konflikte, die eine Familie über Jahre belasten können.
Wir begleiten Erbengemeinschaften in Hanau seit vielen Jahren. Unsere Rolle ist dabei bewusst neutral: Wir vertreten nicht einen einzelnen Erben, sondern schaffen die gemeinsame Faktenbasis, auf der alle eine Entscheidung treffen können.
Neutrale Bewertung
Eine Zahl, die für alle Erben gleichermaßen nachvollziehbar ist.
Erbengemeinschaft
Erfahrung mit mehreren Beteiligten und unterschiedlichen Interessen.
Räumung & Vorbereitung
Wir vermitteln Partner für Haushaltsauflösung und Handwerk.
Kein Zeitdruck
Wir arbeiten in Ihrem Tempo, nicht in unserem.
Vor jedem Verkauf steht die Frage, wer überhaupt verfügen darf. Dazu wird die Erbfolge geklärt und in der Regel ein Erbschein beantragt oder ein notarielles Testament vorgelegt. Anschließend werden die Erben als Eigentümer im Grundbuch eingetragen – diese Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
Erst danach kann die Immobilie verkauft werden. Bei einer Erbengemeinschaft müssen dem Verkauf grundsätzlich alle Miterben zustimmen. Das klingt aufwendig, ist mit einer klaren Struktur aber gut zu organisieren.
Der häufigste Streitpunkt ist nicht das Ob, sondern das Wieviel: Ein Erbe möchte übernehmen und die anderen auszahlen, hält den aufgerufenen Wert aber für zu hoch. Genau hier hilft eine unabhängige Bewertung, weil sie die Diskussion von Meinungen auf nachvollziehbare Zahlen verlagert.
Kommt trotzdem keine Einigung zustande, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung – die für alle Beteiligten in aller Regel das schlechteste wirtschaftliche Ergebnis bringt. Ein gemeinsam getragener freihändiger Verkauf ist fast immer die bessere Lösung.
Für Erben gelten großzügige Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. Wichtig ist außerdem die Spekulationsfrist: Sie läuft nicht ab dem Erbfall, sondern wird vom Erblasser übernommen – lag dessen Anschaffung mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf für Sie in der Regel steuerfrei. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Falls ziehen Sie bitte einen Steuerberater hinzu; wir arbeiten auf Wunsch mit Ihrem zusammen.
Ja. Eine Erbengemeinschaft kann eine Immobilie nur gemeinschaftlich verkaufen – alle Miterben müssen zustimmen und den Kaufvertrag unterzeichnen. Einzelne Erben können allerdings ihren Erbteil verkaufen oder sich auszahlen lassen.
Ja, das ist bei uns Alltag. Wir übernehmen Schlüsselverwaltung, Besichtigungen und die Abstimmung vor Ort und halten alle Erben per E-Mail und Telefon auf demselben Stand. Auch der Notartermin lässt sich über eine Vollmacht organisieren.
Sie müssen die Immobilie nicht besenrein übergeben, bevor wir starten. Häufig verkauft sich ein Objekt sogar besser, wenn es noch möbliert ist. Für Haushaltsauflösung und Entrümpelung vermitteln wir Ihnen zuverlässige Partner aus der Region.
Meist nicht. Bei älteren Objekten kalkulieren Käufer die Sanierung ohnehin ein, und die Vorstellungen gehen weit auseinander. Ihr Geld ist besser angelegt in einer sauberen Aufbereitung der Unterlagen als in einem neuen Bad, das dem Käufer nicht gefällt.