Wohnung verkaufen Hanau
Ob selbst genutzt oder vermietet: Wir vermarkten Ihre Eigentumswohnung in Hanau an die passende Käufergruppe – und kümmern uns um die Besonderheiten, die eine Wohnung mit sich bringt.
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung entscheidet nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch das Drumherum: Wie ist die Eigentümergemeinschaft aufgestellt? Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage? Stehen größere Sanierungen an? Käufer und ihre Banken schauen genau auf diese Punkte.
Wir bereiten diese Informationen vollständig auf, bevor die Wohnung an den Markt geht. Das schafft Vertrauen, verhindert Rückfragen mitten in der Verhandlung und beschleunigt die Finanzierungszusage auf Käuferseite spürbar.
WEG-Unterlagen
Teilungserklärung, Protokolle und Rücklage sauber aufbereitet.
Zwei Zielgruppen
Selbstnutzer und Kapitalanleger gezielt getrennt angesprochen.
Auch vermietet
Verkauf im vermieteten Zustand ist unser Alltagsgeschäft.
Kostenlose Bewertung
Unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Wohnung.
Neben Grundbuchauszug und Energieausweis gehören bei einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, der aktuelle Wirtschaftsplan sowie der Nachweis über die Instandhaltungsrücklage dazu.
Gerade die Versammlungsprotokolle werden von finanzierenden Banken sehr genau gelesen: Beschlossene Sonderumlagen oder anstehende Großsanierungen beeinflussen den Wert direkt. Wir fordern die Unterlagen bei der Verwaltung an und ordnen sie für Sie ein.
Diese beiden Gruppen kaufen aus völlig unterschiedlichen Gründen. Selbstnutzer achten auf Schnitt, Licht, Balkon und Wohngefühl. Kapitalanleger rechnen: Mietrendite, Mietsteigerungspotenzial, Verwaltungsaufwand und Zustand des Gemeinschaftseigentums.
Wir sprechen beide Gruppen mit unterschiedlich aufbereiteten Unterlagen an, statt ein Exposé für alle zu verschicken. Welche Gruppe für Ihre Wohnung die richtige ist, klären wir vorher gemeinsam.
Eine vermietete Wohnung lässt sich verkaufen, ohne dass der Mietvertrag endet – der Käufer tritt in das bestehende Mietverhältnis ein. Zu beachten ist das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters, das bei umgewandelten Wohnungen greifen kann. Wir kennen die Fristen und Formalien und sorgen für einen rechtssicheren Ablauf.
Ja. Kauf bricht nicht Miete – der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis unverändert. Vermietete Wohnungen sind bei Kapitalanlegern sogar besonders gefragt, weil die Immobilie vom ersten Tag an Ertrag bringt.
Ihr Mieter muss dem Verkauf nicht zustimmen, ist aber bei Besichtigungen einzubeziehen und hat unter Umständen ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Ein offenes, frühzeitiges Gespräch erleichtert den Ablauf erheblich – wir begleiten Sie dabei gerne.
Eine gut gefüllte Rücklage ist ein echtes Verkaufsargument, weil sie das Risiko einer Sonderumlage senkt. Eine sehr niedrige Rücklage bei gleichzeitig sanierungsbedürftigem Gebäude drückt den Preis dagegen spürbar. Wir stellen die Situation offen dar – verschwiegene Punkte fallen später ohnehin auf.
Die erste Werteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie können sie direkt über unser Online-Formular anstoßen.