Gebäude-AfA – steuerliche Abschreibung
Die Gebäude-AfA ermöglicht es Eigentümern, Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Je nach Gebäude und Nutzung kommen lineare, degressive oder zusätzliche Sonderabschreibungen infrage.

Gebäude-AfA – steuerliche Abschreibung verständlich erklärt
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes können grundsätzlich nicht sofort vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Sie werden über die Nutzungsdauer im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) berücksichtigt. Die Gebäude-AfA ist ein zentrales Thema für Eigentümer und Investoren, die ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal nutzen möchten.
Grundsatz der Absetzung für Abnutzung (AfA)
Die AfA ermöglicht es Eigentümern, die Kosten für ein Gebäude über einen bestimmten Zeitraum steuerlich abzusetzen. Dies geschieht in der Regel in Form einer linearen AfA, bei der die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden. Die Nutzungsdauer wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter das Baujahr und der Zustand des Gebäudes.
Lineare AfA für Gebäude
Bei der linearen AfA gelten für Gebäude insbesondere folgende Sätze:
- 3 % jährlich für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden.
- 2 % jährlich für Gebäude, die nach 1924 und vor 2023 fertiggestellt wurden.
- 2,5 % jährlich für Gebäude, die vor 1925 fertiggestellt wurden.
Diese Sätze sind wichtig, um die jährlichen Abschreibungen korrekt zu berechnen. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater zu wenden, um die individuellen Möglichkeiten zu besprechen.
Abweichungen von der linearen AfA
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Gebäuden auch eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn das Gebäude in einem schlechteren Zustand ist oder besondere Umstände vorliegen, die eine schnellere Abnutzung rechtfertigen.
Degressive AfA für neue Wohngebäude
Für bestimmte neue Wohngebäude besteht außerdem die Möglichkeit einer degressiven AfA von 5 % des jeweiligen Restwerts. Voraussetzung ist unter anderem, dass mit der Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde. Diese Regelung bietet Eigentümern die Chance, in den ersten Jahren höhere Abschreibungen geltend zu machen. Ein späterer Wechsel zur linearen AfA ist ebenfalls möglich, was Flexibilität bei der steuerlichen Planung ermöglicht.
Sonderabschreibung für neu geschaffene Mietwohnungen
Zusätzlich kann für bestimmte neu geschaffene Mietwohnungen eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG von bis zu 5 % jährlich in den ersten vier Jahren neben der regulären AfA möglich sein. Hierfür gelten unter anderem besondere Bau-, Kosten- und Vermietungsvoraussetzungen.
Wichtig ist, dass bei nach dem 31. Dezember 2022 gestellten Bauanträgen oder entsprechenden Bauanzeigen die maßgebliche Kostenobergrenze grundsätzlich 5.200 € je m² Wohnfläche nicht überschreiten darf. Die Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA ist auf 4.000 € je m² begrenzt. Diese Regelungen bieten einen Anreiz für Investoren, in den Wohnungsbau zu investieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA)
Bei außergewöhnlichen Ereignissen, beispielsweise erheblichen Schäden oder einer außergewöhnlichen Wertminderung, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) in Betracht kommen. Dies kann für Eigentümer von Bedeutung sein, die mit unvorhergesehenen Ereignissen konfrontiert sind, die den Wert ihrer Immobilie beeinträchtigen.
Steuerliche Behandlung und individuelle Umstände
Die steuerliche Behandlung hängt vom Gebäude, Baujahr, Nutzungszweck, Erwerbszeitpunkt und den individuellen Umständen ab. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit den verschiedenen Möglichkeiten der Gebäude-AfA auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Fragen zur Gebäude-AfA
Um die Vorteile der Gebäude-AfA optimal zu nutzen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
1. Wann wurde das Gebäude errichtet? Das Baujahr hat Einfluss auf den Abschreibungssatz.
2. In welchem Zustand befindet sich das Gebäude? Der Zustand kann die Nutzungsdauer beeinflussen.
3. Was sind die individuellen steuerlichen Ziele? Klare Ziele helfen bei der Planung der Abschreibungen.
4. Gibt es besondere Umstände, die eine schnellere Abnutzung rechtfertigen? Hierzu zählen beispielsweise Schäden oder Renovierungsbedarf.
5. Sind Sie über die aktuellen gesetzlichen Regelungen informiert? Die steuerlichen Rahmenbedingungen können sich ändern.
Fazit
Die Gebäude-AfA ist ein wichtiges Instrument für Eigentümer und Investoren, um steuerliche Vorteile zu realisieren. Durch ein fundiertes Verständnis der verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten können Sie Ihre steuerliche Belastung optimieren. Es ist ratsam, sich regelmäßig über Änderungen in der Gesetzgebung zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die individuellen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.