Grunderwerbsteuer sparen – so geht's beim Immobilienkauf!
Beim Immobilienkauf Grunderwerbsteuer sparen? Erfahren Sie, wie Einbauküchen und mit verkaufte bewegliche Gegenstände die Steuerlast reduzieren können und worauf Sie beim Kaufvertrag achten sollten.

Grunderwerbsteuer sparen – so geht's beim Immobilienkauf!
Beim Immobilienkauf zählt jeder Euro. Doch wussten Sie, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grunderwerbsteuer sparen können? Wer neben einer Immobilie auch eine Einbauküche oder andere Einrichtungsgegenstände übernimmt, kann möglicherweise seine Kaufnebenkosten reduzieren.
Wir erklären, worauf Sie achten sollten und wie sich eine nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung finanziell auswirken kann.
Nicht alles gehört zum steuerpflichtigen Immobilienkaufpreis
Beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und der steuerlichen Bemessungsgrundlage. In Hessen beträgt der Grunderwerbsteuersatz derzeit 6,0 %.
Was viele Immobilienkäufer nicht wissen: Werden zusammen mit einer Immobilie bestimmte Einrichtungsgegenstände oder andere bewegliche Sachen erworben, kann der darauf entfallende Kaufpreisanteil unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer unberücksichtigt bleiben.
Dazu können beispielsweise gehören:
Einbauküchen
Freistehende Möbel und Einrichtungsgegenstände
Bewegliche Gartengeräte
Weitere separat mit verkaufte Gegenstände
Entscheidend ist, dass die jeweiligen Gegenstände rechtlich nicht zum steuerpflichtigen Grundstück gehören. Insbesondere dürfen sie keine wesentlichen Bestandteile des Grundstücks oder Gebäudes sein.
Eine transparente und nachvollziehbare Aufteilung des Gesamtkaufpreises kann daher helfen, unnötige Kaufnebenkosten zu vermeiden.
Ein Beispiel: So können Sie 600 Euro Grunderwerbsteuer sparen
Angenommen, Sie kaufen ein Einfamilienhaus für insgesamt 400.000 Euro. Im Kaufpreis enthalten ist eine gebrauchte Einbauküche mit einem angemessenen und nachvollziehbaren Wert von 10.000 Euro.
Ohne gesonderte Kaufpreisaufteilung:
Kaufpreis: 400.000 €
Grunderwerbsteuer (6 %): 24.000 €
Mit gesonderter Kaufpreisaufteilung:
Gesamtkaufpreis: 400.000 €
Abzüglich Einbauküche: 10.000 €
Steuerpflichtiger Kaufpreisanteil: 390.000 €
Grunderwerbsteuer (6 %): 23.400 €
Ihre mögliche Steuerersparnis: 600 Euro!
Voraussetzung ist, dass die Einbauküche steuerlich als nicht zum Grundstück gehörender Gegenstand anerkannt wird und der angesetzte Kaufpreisanteil angemessen und nachvollziehbar ist.
Das Beispiel zeigt, dass sich bereits durch die Berücksichtigung einzelner Einrichtungsgegenstände eine finanzielle Entlastung ergeben kann.
Worauf sollten Immobilienkäufer achten?
Damit eine Kaufpreisaufteilung steuerlich berücksichtigt werden kann, sollten Käufer und Verkäufer einige wichtige Punkte beachten.
1. Gegenstände im Kaufvertrag aufführen
Mitverkaufte Gegenstände und die darauf entfallenden Kaufpreisanteile sollten möglichst eindeutig und nachvollziehbar im notariellen Kaufvertrag ausgewiesen werden.
2. Realistische Werte ansetzen
Die angesetzten Beträge müssen angemessen sein. Bei gebrauchten Gegenständen sollten insbesondere Alter, Zustand und aktueller Wert berücksichtigt werden.
Überhöhte oder nicht nachvollziehbare Bewertungen können vom Finanzamt beanstandet werden.
3. Kaufpreisaufteilung dokumentieren
Eine Aufstellung der übernommenen Gegenstände mit den jeweiligen Werten kann helfen, die Kaufpreisaufteilung gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar darzulegen.
4. Steuerliche Anerkennung prüfen
Nicht jeder Gegenstand kann automatisch aus der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden. Maßgeblich sind die rechtliche Einordnung und die tatsächlichen Umstände des Immobilienkaufs.
Auch eine gesonderte Ausweisung im Kaufvertrag garantiert daher keine steuerliche Anerkennung.
Unser Tipp von Hirsch Immobilien
Beim Immobilienkauf sollten Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die anfallenden Kaufnebenkosten im Blick behalten.
Gerade bei Bestandsimmobilien werden häufig Einbauküchen, Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände mit verkauft. Hier kann es sinnvoll sein, bereits vor der notariellen Beurkundung zu klären, welche Gegenstände gesondert berücksichtigt werden können.
Eine sorgfältige Kaufpreisaufteilung kann dabei helfen, mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
Bei individuellen steuerlichen Fragen empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater. Die korrekte Aufnahme der vereinbarten Kaufpreisbestandteile in den Kaufvertrag sollte mit dem beurkundenden Notar abgestimmt werden.
Fazit: Gut informiert beim Immobilienkauf sparen
Eine durchdachte Kaufpreisaufteilung kann beim Erwerb einer Immobilie finanzielle Vorteile bieten.
Werden bestimmte Einrichtungsgegenstände oder bewegliche Sachen zusammen mit der Immobilie erworben, können die darauf entfallenden Kaufpreisanteile unter bestimmten Voraussetzungen bei der Grunderwerbsteuer unberücksichtigt bleiben.
Wichtig sind eine realistische Bewertung, eine nachvollziehbare Dokumentation und eine rechtlich zutreffende Zuordnung der mit verkauften Gegenstände.
Hirsch Immobilien – Ihr Zuhause verdient einen Makler, dem Sie vertrauen.
An Ihrer Seite, Schritt für Schritt.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung von Kaufpreisanteilen hängt von den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Eine bestimmte Steuerersparnis kann nicht garantiert werden. Für eine verbindliche steuerliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
Weiterführende Informationen:
Grunderwerbsteuergesetz – §§ 2, 8 und 9 GrEStG
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 03.06.2020 – II B 54/19